News-Presse

26.03.2010
Unser Tipp: Steuern sparen mit Risikoversicherungen
Die Beiträge zu Risikolebens- und Berufsunfähigkeiten werden von den Gesellschaften mit Sicherheitszuschlägen kalkuliert, welche zur Erwirtschaftung von Überschüssen führen. Wer einen solchen Vertrag abschließt, wird zuvor vor die Wahl gestellt, ob er die Überschüsse zur sofortigen Beitragsreduzierung/Erhöhung der Versicherungssumme verwenden oder lieber ansparen möchte. Entscheidet sich der Kunde für die sog. „Verzinsliche Ansammlung“, werden die Überschüsse investiert (einige Gesellschaften bieten hier sogar eine Anlage in selbst gewählte Investmentfonds an) und am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt. Stirbt der Kunde vor dem Ende der Versicherung, wird das bis dahin angesparte Kapital an den Begünstigten ausgezahlt. Der große Vorteil an dieser Art der Überschussverwendung liegt darin, dass die Auszahlung der Überschüsse am Ende der Vertragslaufzeit steuerfrei ist. So kann sich, entsprechende Kapitalmarktzinsen vorausgesetzt, eine Auszahlung ergeben, die die eingezahlten Beiträge sogar übersteigt.