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Änderungen bei der (privaten) Krankenversicherung
15.02.2011

Änderungen bei der (privaten) Krankenversicherung

Zum Jahreswechsel 2011 wurde der Übertritt von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wieder erleichtert: Möglich ist er jetzt für Arbeitnehmer bereits dann, wenn deren Bruttojahreseinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) im abgelaufenen Jahr überstiegen hat und davon auszugehen ist, das es auch im kommenden Jahr darüber liegen wird.  Zuletzt war ein Wechsel erst dann möglich, wenn das Einkommen drei Jahre lang über der JAEG gelegen hatte. Ferner wurde die JAEG von 49.950,00 € auf 49.500,00 € gesenkt.

 In gleichem Maße wurde auch die Bemessungsgrenze zur Kranken- und  Pflegeversicherung gesenkt, nämlich von 45.000,00 € auf 44.550,00 €. 

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